Bei den Kosten einer einvernehmlichen Scheidung geht es nicht nur um einen Betrag beim Gericht. Zu prüfen sind die Gerichtsgebühren, das eigene anwaltliche Honorar und jene Ausgaben, die sich aus der Vereinbarung oder ihrer Umsetzung ergeben.

Für den gemeinsamen Scheidungsantrag nennt oesterreich.gv.at derzeit 406 Euro für beide Ehegatten gemeinsam. Für den notwendigen Vergleich in der Verhandlung kommen 406 Euro hinzu. Geht es in der Vereinbarung auch um die Übertragung einer unbeweglichen Sache oder die Begründung eines bücherlichen Rechts, nennt die Behörde dafür 609 Euro. Gebühren können sich ändern.

Dieser Beitrag zeigt, welche Positionen Sie vor dem Gespräch getrennt sammeln sollten. Er ersetzt keine konkrete Prüfung der Vereinbarung, der Vermögenswerte und der aktuellen Gebührenlage.

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01 Frage 1

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Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Gerichtsgebühren für Antrag und Vergleich trennen

Notieren Sie die Gebühr für den gemeinsamen Scheidungsantrag und die zusätzliche Gebühr für den notwendigen Vergleich getrennt. Prüfen Sie außerdem, ob die Vereinbarung eine unbewegliche Sache oder ein bücherliches Recht betrifft.

02

Anwaltliches Honorar und Prüfungsschritte festlegen

Halten Sie fest, welche Unterlagen geprüft werden, ob beide Ehegatten beraten werden und welche Arbeiten vom vereinbarten Honorar umfasst sind. Zusätzliche Entwürfe oder Umsetzungsfragen sollten vorher angesprochen werden.

03

Vereinbarung und Umsetzung als Kostenkette prüfen

Erfassen Sie neben der Scheidung jene Schritte, die nach der Unterschrift nötig werden können. Dazu gehören je nach Inhalt etwa die Umsetzung bei Bank, Grundbuch oder Versicherungen und eine gesonderte Prüfung von Unterhalt, Kindern und Vermögen.

Gerichtsgebühren beim gemeinsamen Scheidungsantrag

Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichtsgebühren für den gemeinsamen Antrag und für den notwendigen Vergleich in der Verhandlung an. Die derzeit auf oesterreich.gv.at angeführten Beträge sollten Sie als getrennte Positionen in Ihre Planung aufnehmen: 406 Euro für den gemeinsamen Antrag und zusätzlich 406 Euro für den notwendigen Vergleich.

Enthält die Vereinbarung auch die Übertragung des Eigentums an einer unbeweglichen Sache oder die Begründung eines sonstigen bücherlichen Rechts, nennt die Behörde dafür eine Pauschalgebühr von 609 Euro. Ob dieser besondere Fall vorliegt, hängt vom genauen Inhalt der Vereinbarung ab.

Anwaltliches Honorar und konkreter Prüfungsumfang

Das eigene anwaltliche Honorar ist von den Gerichtsgebühren zu trennen. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Antrag vorbereitet wird, sondern welche Unterlagen, Vereinbarungspunkte und Änderungsrunden tatsächlich geprüft werden.

Klären Sie deshalb vorab, ob das Honorar nur die rechtliche Durchsicht, auch die Erstellung oder Überarbeitung des Textes und gegebenenfalls die Begleitung beim Gerichtstermin umfasst. Wenn beide Ehegatten eigene Beratung wünschen, sollte auch diese Frage ausdrücklich geordnet werden.

Wohnung, Vermögen und Schulden nicht in einer Pauschale verstecken

Eine Vereinbarung kann neben der Scheidung die Ehewohnung, Konten, Kredite, Fahrzeuge, Hausrat oder Immobilien betreffen. Diese Punkte sind nicht bloß Beilagen: Ihr Wert, die Eigentumsverhältnisse und die gewünschte Umsetzung können zusätzliche Prüfung und weitere Stellen einbeziehen.

Bei einer Immobilie ist genau zu klären, ob Eigentum übertragen oder ein bücherliches Recht begründet werden soll. Bei einem Kredit bleibt außerdem die Beziehung zur Bank von der internen Vereinbarung der Ehegatten zu unterscheiden.

Kinder, Unterhalt und Beratungskosten mitdenken

Sind gemeinsame minderjährige Kinder betroffen, muss die Vereinbarung auch die konkreten Fragen des Unterhalts und der Betreuung abbilden. Die rechtliche Prüfung richtet sich dabei nicht allein nach der gewünschten Kostenaufteilung, sondern nach der tatsächlichen Familiensituation.

Je nach Fall kommen außerdem Kosten für eine Elternberatung, Mediation, Übersetzungen, Bewertungen oder die Beschaffung von Urkunden in Betracht. Solche Positionen sind nicht automatisch geschuldet. Sie sollten nur aufgenommen werden, wenn sie für den konkreten Ablauf tatsächlich erforderlich sind.

Folgekosten realistisch schätzen und Unterlagen ordnen

Nach der Scheidung können Umsetzungsschritte Kosten auslösen, etwa bei einer Bank, im Grundbuch, bei Versicherungen oder bei der Änderung von Verträgen. Ob und in welcher Höhe solche Kosten entstehen, hängt vom Inhalt der Vereinbarung und vom jeweiligen Vertragspartner ab.

Für die Prüfung genügen meist zunächst der Scheidungsantrag, der Entwurf der Vereinbarung, frühere Vereinbarungen, Konto- und Kreditunterlagen, Grundbuch- oder Mietunterlagen sowie eine Liste der offenen Fragen. So lassen sich Gerichtsgebühren, Honorar und mögliche Folgekosten getrennt besprechen.

Kostenübersicht

Welche Position gehört in welche Prüfung?

Gerichtsgebühren, Honorar und Umsetzungsaufwand sollten nicht zu einer unklaren Gesamtsumme verschmelzen.

PositionWas ist zu klärenWelche Unterlagen helfen
GerichtGemeinsamer Antrag und notwendiger VergleichWelche Pauschalgebühren nach dem aktuellen Stand anfallen
HonorarPrüfung, Entwurf, Änderungen und TerminbegleitungAuftrag, Vereinbarungsentwurf und gewünschter Leistungsumfang
UmsetzungBank, Grundbuch, Versicherungen und weitere VertragspartnerKredit-, Eigentums-, Miet- und Versicherungsunterlagen

Die Übersicht ist allgemeine Information. Die aktuelle Gebührenlage und der konkrete Auftrag bleiben entscheidend.

Vorgehen

In vier Schritten zur belastbaren Kostenübersicht

Eine getrennte Liste verhindert, dass Gebühren, Honorar und Umsetzungskosten verwechselt werden.

1

Vereinbarung sammeln

Entwurf, frühere Absprachen und alle offenen Punkte in einer Fassung zusammenstellen.

2

Gebühren trennen

Gerichtsgebühr für Antrag und notwendigen Vergleich sowie einen möglichen Immobilienfall gesondert notieren.

3

Honorar klären

Prüfungsumfang, Entwurf, Änderungen und Termine mit der anwaltlichen Vertretung besprechen.

4

Umsetzung prüfen

Bank, Grundbuch, Versicherungen und weitere Folgeschritte nur aufnehmen, wenn sie konkret anfallen können.

Praxistipp: Erstellen Sie drei Listen: Gerichtsgebühren, anwaltliches Honorar und mögliche Umsetzungskosten. Ergänzen Sie bei jeder Position, worauf sie beruht und welche Unterlage sie belegt.

FAQ

Kosten einer einvernehmlichen Scheidung realistisch prüfen

Welche Gerichtsgebühren fallen bei einer einvernehmlichen Scheidung an?

Für den gemeinsamen Scheidungsantrag und den notwendigen Vergleich fallen getrennte Pauschalgebühren an. Die aktuell angeführten Beträge betragen 406 Euro für den gemeinsamen Antrag und zusätzlich 406 Euro für den notwendigen Vergleich. Bei der Übertragung einer unbeweglichen Sache oder der Begründung eines bücherlichen Rechts nennt die Behörde 609 Euro. Prüfen Sie den aktuellen Gebührenstand vor dem Antrag.

Sind die Kosten für beide Ehegatten automatisch gleich verteilt?

Für die Gerichtsgebühren haften die Ehegatten grundsätzlich gemeinsam gegenüber dem Gericht. Intern können Sie eine andere Aufteilung vereinbaren. Das eigene anwaltliche Honorar trägt nach den Informationen der Behörde jeweils die Partei, die den Anwalt beauftragt.

Welche zusätzlichen Kosten kann eine Vereinbarung auslösen?

Je nach Inhalt können neben Gericht und Honorar weitere Kosten für die Umsetzung entstehen, etwa bei Bank, Grundbuch, Versicherungen, Bewertungen, Übersetzungen oder Urkunden. Entscheidend ist, ob der jeweilige Schritt im konkreten Fall tatsächlich erforderlich ist.

Was sollte vor der anwaltlichen Prüfung bereitliegen?

Hilfreich sind der Entwurf der Vereinbarung, der Scheidungsantrag, Unterlagen zu Wohnung, Vermögen, Krediten und Versicherungen sowie eine kurze Liste der offenen Fragen. Damit können Gebühren, Prüfungsumfang und mögliche Folgekosten getrennt besprochen werden.

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