Vermögensaufteilung beginnt nicht mit einer Forderung, sondern mit einer geordneten Liste. Nach den §§ 81 bis 97 EheG sind eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse zu prüfen. Ausnahmen, Stichtage und Bewertungen entscheiden oft über den Ausgang.
Dieser Beitrag ergänzt den Schwerpunkt Vermögen und Schulden. Er zeigt, wie die Vorbereitung gelingt, ohne unrealistische Zahlen oder Scheinbewertungen zu verwenden.
Vermögensaufteilung vorbereiten: Liste, Bewertung und Stichtag
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Ruhige Prüfung vorbereiten
Ordnen Sie Unterlagen und Ziele. Danach lässt sich prüfen, ob eine Vereinbarung, ein Antrag oder ein Verhandlungsschritt sinnvoll ist.
Liste vollständig beginnen
Erfassen Sie Konten, Sparformen, Wertpapiere, Fahrzeuge, Versicherungen, Immobilien, Kredite, Unternehmensanteile und größere Anschaffungen. Wichtig ist auch, wer was nutzt und wo Belege vorhanden sind.
Ausnahmen früh markieren
Eingebrachtes Vermögen, Erbschaften und Schenkungen können anders zu behandeln sein. Trotzdem braucht es Nachweise, weil Vermischung, Wertsteigerung oder Investitionen neue Fragen aufwerfen können.
Bewertung ohne Scheingenauigkeit
Eine erste Einschätzung darf keine verbindliche Bewertung vortäuschen. Bei Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen braucht es nachvollziehbare Unterlagen und bei Bedarf fachliche Bewertung.
Einjahresfrist im Blick behalten
Gerichtliche Aufteilungsanträge unterliegen grundsätzlich einer Frist von einem Jahr ab Rechtskraft der Scheidung. Diese Frist sollte in der Vorbereitung ausdrücklich notiert werden.
Häufige Fragen
Ersetzt der Beitrag eine Beratung?
Nein. Er bietet Orientierung zur österreichischen Rechtslage. Die konkrete Lösung hängt von Unterlagen, Vereinbarungen und Verhalten der Beteiligten ab.
Welche Unterlagen helfen im Erstgespräch?
Hilfreich sind kurze Chronologie, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Vereinbarungen, Nachrichten und Unterlagen zu Kindern, Wohnung oder Vermögen.
Wann sollte ich nicht warten?
Wenn Fristen laufen, Zahlungen ausfallen, Kontakt blockiert wird oder wichtige Unterlagen verschwinden, sollte rasch anwaltlich geprüft werden.