Ein Aufteilungsverfahren kann an den Kosten scheitern, obwohl der Anspruch inhaltlich geprüft werden sollte. Verfahrenshilfe ist deshalb kein bloßer Kostennachlass, sondern ein formaler Antrag mit eigenen Voraussetzungen.

Nach § 95 EheG gilt für den Anspruch auf Aufteilung grundsätzlich eine Jahresfrist ab Rechtskraft der Scheidung. Der OGH hat festgehalten, dass ein Verfahrenshilfeantrag für das Aufteilungsverfahren diese Frist unterbrechen kann, auch wenn die Aufteilungsmasse noch nicht vollständig bezeichnet ist.

Die Unterbrechungswirkung darf nicht mit einer unverbindlichen Kontaktaufnahme verwechselt werden. Entscheidend ist ein wirksamer Antrag bei Gericht.

Erste Einordnung

Wo liegt das größte Fristrisiko?

Der kurze Check trennt die nächsten sinnvollen Schritte.

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01 Frage 1

Wo liegt das größte Fristrisiko?

Wählen Sie die Lage, die Ihrem Fall am nächsten kommt. Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Formalen Antrag rasch prüfen

Notieren Sie das Datum der Rechtskraft und lassen Sie prüfen, welcher Antrag bei welchem Gericht erforderlich ist. Eine bloße E-Mail oder ein Beratungstermin ersetzt den Antrag nicht.

02

Unterlagen und Aufteilungsmasse ordnen

Erstellen Sie eine Liste von Ehewohnung, Ersparnissen, Schulden, Unternehmen und offenen Belegen. Fehlende Details können nach der formalen Sicherung ergänzt werden.

Die Jahresfrist nach § 95 EheG

Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Rechtskraft der Scheidung. Das konkrete Datum muss aus dem Beschluss oder Urteil abgelesen werden. Eine Schätzung nach dem Trennungstag ist nicht ausreichend.

Wenn Verfahrenshilfe benötigt wird, sollte der Antrag mit dem Ziel Aufteilungsverfahren verbunden werden. Der dokumentierte OGH-Rechtssatz zur Unterbrechung ersetzt keine Prüfung des konkreten Schriftsatzes.

Was ein Verfahrenshilfeantrag leisten muss

Verfahrenshilfe setzt neben Bedürftigkeit auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Dazu gehören Angaben zu Einkommen, Vermögen, Unterhaltspflichten und den wirtschaftlichen Belastungen.

Für die Fristfrage ist zusätzlich wichtig, dass der Antrag als Antrag für das Aufteilungsverfahren erkennbar ist. Eine allgemeine Bitte um Beratung hat eine andere Funktion.

Unterlagen für die Prüfung

Bereiten Sie Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk, Einkommensnachweise, Konto- und Vermögensübersicht, Miet- oder Eigentumsunterlagen, Kreditstände und eine Liste der Aufteilungspositionen vor.

Fehlende Unterlagen sollten markiert und nicht durch Vermutungen ersetzt werden. Das Gericht braucht eine nachvollziehbare wirtschaftliche Darstellung.

Typische Fehler

Häufig wird nur der Beratungstermin innerhalb der Jahresfrist vereinbart. Das sichert den Anspruch nicht automatisch. Ebenso problematisch ist ein Antrag ohne klare Zuordnung zum Aufteilungsverfahren.

Eine zweite Fehlerquelle ist das Vermischen von Verfahrenshilfe und inhaltlicher Aufteilung. Die Kostenfrage und die Aufteilungsmasse müssen jeweils sauber dargestellt werden.

Nächste Schritte

Ermitteln Sie zuerst das Rechtskraftdatum und legen Sie alle Fristsachen in einer eigenen Datei ab. Danach folgt die wirtschaftliche Darstellung für die Verfahrenshilfe.

Erst dann sollte die Aufteilungsmasse mit Konten, Wohnung, Schulden und weiteren Gegenständen konkretisiert werden.

Überblick

Termin, Antrag und Belege

Diese drei Ebenen haben unterschiedliche Funktionen.

JahresfristVerfahrenshilfeantragAufteilungsmasse
ZweckAnspruch zeitlich sichernZugang zu Kostenhilfe prüfenGegenstände und Werte benennen
BelegRechtskraftvermerkEinkommen und VermögenVerträge, Kontoauszüge, Bewertungen
RisikoDatum falsch berechnenNur unverbindlich anfragenMasse zu spät oder unklar nennen

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung der konkreten Unterlagen.

Vorbereitung

In drei Schritten zur Prüfung

Ordnen Sie zuerst die Fakten, dann die Rechtsfrage.

1

Datum sichern

Rechtskraftvermerk lesen und Frist notieren.

2

Antrag klären

Verfahrenshilfe mit dem Aufteilungsverfahren verbinden.

3

Masse ordnen

Vermögen, Schulden und Belege strukturiert erfassen.

FAQ

Häufige Fragen

Reicht eine Anfrage bei der Kanzlei?
Nein. Eine Anfrage oder ein Termin ersetzt keinen wirksamen Antrag bei Gericht.
Muss die gesamte Aufteilungsmasse sofort feststehen?
Der OGH hat für einen Verfahrenshilfeantrag zum Aufteilungsverfahren eine Unterbrechungswirkung auch ohne vollständige Bezeichnung der Masse anerkannt. Der konkrete Antrag muss dennoch formal passen.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig?
Rechtskraftvermerk, wirtschaftliche Unterlagen und eine erste Liste der Aufteilungspositionen bilden die Grundlage.
Weiterführend

Passende nächste Schritte